Der Ablauf
Zuerst sichten wir persönlich Ihre Gegebenheiten vor Ort und stellen gemeinsam fest, wo Sie bzw. die zu pflegende Person bei Ihnen überall transferiert werden soll und beraten Sie entsprechend.
Sie lassen sich eine ärztliche Verordnung / Rezept für die benötigten Hebemittel erstellen. Diese reichen wir dann zusammen mit unserem Kostenvoranschlag (über Ihr Sanitätshaus) bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft) ein.
Das Genehmigungsverfahren dauert unterschiedlich lange, wobei Sie nach einem Zeitraum von drei Wochen bereits ein Recht auf eine Antwort von Ihrem Kostenträger haben.
Nach Genehmigung liefern bzw. montieren wir nach einer kurzen Vorlaufzeit die vereinbarte Hebemittelversorgung.
Alternativ können Sie unsere Personenlifter auch privat kaufen und einige Modelle auch mieten.
Einen Einblick in den Ablauf einer Hilfsmittelversorgung erhalten Sie auch im "Ratgeber für Patientenrechte" des Bundesministeriums für Gesundheit (v.a. Seiten 40-42).
Den Ratgeber können Sie hier als PDF herunterladen (Stand Januar 2018):
Gesetzlich versichert
Eine Kostenübernahme für Hilfsmittel regelt für gesetzlich Versicherte das Sozialgesetzbuch. Kostenträger sind Krankenkassen, deren Pflegekassen sowie Berufsgenossenschaften und Rehabilitationsträger.
Privat versichert
Für privat Krankenversicherte sind vorrangig vertraglich getroffene Vereinbarungen und die Leistungen der Pflegepflichtversicherung maßgebend.
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Wahl Ihrer Hilfsmittel,
damit Sie aktiv und selbstständig am Leben teilnehmen können.
Und wir zeigen Ihnen auf Wunsch - zusätzlich zur standardisierten Kostenübernahme - interessante Miet- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten auf.