Unsere Hilfsmittel - wie Deckenlifter oder Patientenlifter -
sind für Privatpersonen in der Regel eine Leistung der Kranken- und Pflegekassen,
sowie weiterer Kostenträger wie z.B. Berufsgenossenschaften,
Unfallversicherungen, usw.
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung / Rezept.
Wir unterstützen Sie und besprechen mit Ihnen das jeweils für Sie passende Vorgehen.
Wir bieten Ihnen auch Privatkauf- und Mietmodelle an.
Für Einrichtungen, die im Sinne der Barrierefreiheit Liftersysteme planen, erstellen wir kostenfrei Kostenvoranschläge.
Gesetzlich versichert
Eine Kostenübernahme für Hilfsmittel regelt für gesetzlich Versicherte das Sozialgesetzbuch. Kostenträger sind Krankenkassen, deren Pflegekassen sowie Berufsgenossenschaften und Rehabilitationsträger.
Privat versichert
Für privat Krankenversicherte sind vorrangig vertraglich getroffene Vereinbarungen und die Leistungen der Pflegepflichtversicherung maßgebend.